Schülertransporte
Schülertransporte gemäß dem Kraftfahrgesetz können mit Pkw oder mit Omnibussen durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Um einen Schülertransport lenken zu dürfen, benötigt man jedenfalls die Lenkberechtigung für die betreffende Klasse . Weiters muss die Vertrauenswürdigkeit (keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften in den letzten fünf Jahren) der Antragstellerin/des Antragstellers gegeben sein.
Daneben ist Folgendes notwendig:
Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen einen Schülertransportausweis
Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen entweder einen Schülertransportausweis oder die Eintragung des Unionscodes "95" im Führerschein.
Schülertransportausweis
Der Schülertransportausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags ausgestellt.
Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen für den Ausweis:
Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens drei Jahren
Außerhalb der Probezeit
Nachweis, dass mindestens drei Jahre vor Antragstellung Kfz der Klasse B oder C tatsächlich gelenkt wurden
Ärztliches Gutachten , ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt
Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen für den Ausweis:
Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt
Zuständige Stelle
Die nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers zuständige Bezirksverwaltungsbehörde:
Verfahrensablauf
Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Schülertransportausweis bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags aus.
Erforderliche Unterlagen
(Formloser) Antrag auf Ausstellung eines Schülertransportausweises
Ärztliches Gutachten , ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt
Kopie des Führerscheins
Zusätzlich für Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B den Nachweis, dass mindestens drei Jahre vor Antragstellung Kfz der Klasse B oder C tatsächlich gelenkt wurden
Kosten
Antragsgebühr: 14,30 Euro Zeugnisgebühr: 14,30 Euro Gebühr pro Beilage: 3,90 Euro Verwaltungsabgabe: 21,80 Euro
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 11. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie